Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Tettau

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8.01.2021
Gottesdienste Corona-Regeln

 

Neue Hygiene-Auflagen: Diese Corona-Regeln gelten jetzt für Gottesdienste in Bayern

Gottesdienste in bayerischen Kirchen finden aktuell unter strengen Hygiene-Auflagen statt. Sonntagsblatt.de gibt Ihnen eine Übersicht, welcher Rahmen nun möglich ist.

 

Ein Sitzplatz in Corona-Zeiten in der Reformations-Gedächtnis-Kirche Maxfeld

Trotz der Corona-Pandemie sind in Bayern Gottesdienste möglich. Allerdings nur mit strengen Hygiene-Regeln. Am 17. Dezember veröffentlichte die bayerische Landeskirche (ELKB) aktualisierte Empfehlungen.

Grundlage für alle Veranstaltungen im kirchlichen Bereich ist weiterhin ein Infektionsschutzkonzept, das schriftlich vorliegen und von einem Leitungsgremium, wie Kirchenvorstand oder Dekanatsausschuss, bestätigt sein muss.

Die aktualisierten Empfehlungen im Überblick:

Corona-Regeln für Gottesdienste

  • Die Teilnahme an einem Gottesdienst gilt als "triftiger Grund", das Haus zu verlassen.
  • Maskenpflicht: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist durchgehend verpflichtend. Dies gilt auch am Platz und im Freien. Sogenannte Faceshields, Kunstoff-Visiere, ersetzen in Bayern keine Mund-Nase-Bedeckung. 
  • Gesang: Gemeindegesang ist untersagt. Lediglich ein Liturg oder eine Liturgin darf ebenso wie ein kleines Ensemble oder Instrumentalensembles singen, sofern ein Abstand zueinander von zwei Metern eingehalten wird. Auch wenn umfangreich Platz vorhanden ist, dürfen nicht mehr als zehn Personen Teil eines Ensembles sein.
  • Mindestabstand: Es gilt immer und überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern, Sitzplätze sollen dementsprechend markiert sein. Angehörige des eigenen Hausstands und  Angehörige eines weiteren Hausstands können nebeneinander sitzen, sofern es sich nicht um mehr als 5 Personen handelt.
  • Besucherzahl: Die erlaubte Gesamtbesucherzahl ergibt sich aus der mit Mindestabstand möglichen Anzahl der Sitzplätze. Bei Gottesdiensten, bei denen eine Teilnehmerzahl zu erwarten ist, die den Raum sprengt, ist eine Anmeldung erforderlich.
  • Gottesdienstdauer: Es wird empfohlen, für Gottesdienste maximal eine Stunde zu veranschlagen.
  • Liturgisches Sprechen und Predigen: Bei einem Mindestabstand von zwei Metern ist das Sprechen vor der Gemeinde ohne Mund-Nase-Bedeckung möglich.
  • Abendmahl: Abendmahl ist nur in Form der Wandelkommunion erlaubt, der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. 
  • Kollekte: Die Kollekte wird nur am Ausgang eingesammelt oder digital erhoben. Eine digitale Plattform wurde geschaffen, über die landeskirchliche Kollekten digital eingelegt werden können.
  • Gottesdienste im Freien: Es gelten die selben Regeln wie für Gottesdienste in Innenräumen.
  • Ausgangssperre: Die bayernweit gültige nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr gilt auch für Kirchgänger. Tagsüber gilt das Verlassen des Hauses für einen Gottesdienst als "triftiger Grund".

Weitere Informationen zu den aktuellen Corona-Regeln finden Sie auf der Homepage der Landeskirche.

Quelle: sonntagsblatt.de